Konditionen – JohannPictures kreative Filmproduktion

(Stand: Mai 2025 – www.johannpictures.com

  1. Preise & Vertragsverhältnis:Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Vertragspartner ist die JohannPictures Foto- und Filmproduktion. Der kalkulierte Preis ist ein Festpreis, exkl. Agenturprovisionen, Reisekosten (Kunde & Produktion), Schlechtwetterrisiken/-versicherungen.
    Gestaltung & Verantwortung:
    Die technische und künstlerische Umsetzung liegt ausschließlich bei JohannPictures. Für die sachliche Richtigkeit, Rechtefreigaben und rechtliche Zulässigkeit des Inhalts ist der Auftraggeber verantwortlich.
    3. Nachbearbeitung & Abnahme:
    Zusätzliche Schnittfassungen, Sprachversionen und Untertitel sind nicht im Angebot enthalten und werden separat kalkuliert. Zwischenresultate gelten nach 8 Werktagen ab Datenbereitstellung als abgenommen, wenn keine schriftlichen Änderungswünsche vorliegen. Ein Ansprechpartner des Kunden ist für die Abnahmeprozesse zu benennen.
    4. Urheberrecht & Namensnennung:
    Der Urheber hat gemäß §13 UrhG Anspruch auf Namensnennung. Standard-Formulierung: „Creative by: JohannPictures“. Ein Verzicht auf die Nennung muss ausdrücklich und schriftlich (z. B. per E-Mail) vereinbart werden.
    5. Nutzungsrechte:
    Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht pro Spot:
    Dauer: 5 Jahre ab Erstverwendung Gebiet: international Kanäle: Intern, Messen, POS, Website, Social Media (organisch) Ausgeschlossen: Paid Advertising, TV, Kino
    Werbliche Nutzungen (z. B. bezahlte Ads) sind nicht erlaubt, außer es wurde eine gesonderte Lizenz mit Namensnennung vereinbart. Die Laufzeit solcher Kampagnen wird individuell vertraglich festgelegt (z. B. 3, 6 oder 12 Monate).
    6. Rechte Dritter: Die Klärung und Lizenzierung von Rechten Dritter (Modelle, Musik, Locations etc.) liegt beim Auftraggeber. Musik und Bildmaterial, das für Werbung genutzt wird, muss ausdrücklich lizenziert sein. JohannPictures übernimmt keine Haftung für nicht geklärte Drittrechte.
    7. GEMA & Verwertungsgesellschaften: Die Anmeldung des Werks bei Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) sowie damit verbundene Gebühren liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
    8. Werbe- & Eigenverwendung:
    JohannPictures ist berechtigt, das erstellte Material (inkl. Director’s Cut) zeitlich unbegrenzt und unentgeltlich zur Eigenwerbung (Website, Showreels, Wettbewerbe etc.) zu verwenden, sofern kein schriftlich erklärter Widerspruch bei Beauftragung vorliegt.
    9. Drehplanung & Nebenkosten: Drehtermine werden frühzeitig gemeinsam geplant. Der Kunde trägt folgende Zusatzkosten:
    a) Spesen & Reisekosten inkl. Parkgebühren b) Honorare & Rechte Dritter (z. B. Schauspieler) Größere Investitionen werden vorab mit dem Kunden abgestimmt.
    10. Zahlung & Toleranz: Die Vergütung erfolgt in drei Raten: 40 % bei Beauftragung, 30 % bei Drehbeginn, 30 % nach Fertigstellung. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig. Da der Kostenvoranschlag eine Schätzung darstellt, ist eine Überschreitung bis ca. 15–20 % zulässig.
    11. Geltung der AGB: Mit Auftragserteilung gelten die hier genannten Konditionen sowie die vollständigen AGB von JohannPictures (www.johannpictures.com) als anerkannt.
    12. Konzept & Freigabe:Das Konzept ist vor Produktionsbeginn durch den Kunden schriftlich freizugeben. Erfolgt keine explizite Zustimmung, gilt das eingereichte Konzept spätestens bei Drehbeginn als verbindlich anerkannt. Nachträgliche inhaltliche Änderungen sind kostenpflichtig.
    13. Materialnutzung & Änderungen: Das gelieferte Material darf vom Kunden weder bearbeitet, geschnitten noch verändert werden. Jede darüber hinausgehende Nutzung (z. B. eigenständiger Recut) ist untersagt – Ausnahmen nur nach schriftlicher Freigabe.
    14. Werbliche Nutzung & Lizenzverlängerung: Organische Nutzung auf Social Media (mit Namensnennung) ist inkludiert. Bei Nutzung in Paid Ads gilt die vereinbarte Laufzeit (z. B. 12 Monate). Bei Verlängerung ist eine Lizenzgebühr i. H. v. 20 % der ursprünglichen Produktionskosten zu entrichten. Wird das Material von JPX Media selbst beworben (z. B. im Rahmen einer Kampagne), entfällt diese Gebühr.
    15. Fotos & Veröffentlichungsrechte: Fotomaterial darf kommerziell (z. B. auf Website) bis zu 3 Jahre verwendet werden –erweiterbar durch schriftliche Vereinbarung. Für Social Media ist die Verwendung mit sichtbarer Namensnennung dauerhaft gestattet.
    16. Drohnenflüge & Genehmigungen: Drohnenflüge, Drehgenehmigungen und erforderliche Absprachen mit Behörden oder Locations sind vom Kunden zu organisieren und zu tragen. JPX Media unterstützt nach Möglichkeit, übernimmt aber keine Haftung.
    17. Logoeinblendung & Branding bei Sonderkonditionen:Bei reduzierten Preisen, Sponsored-Produktionen oder Branded Content wird das Logo von JPX Media / JohannPictures am Ende des Videos sichtbar für 5 Sekunden eingeblendet. Diese Branding-Nennung ist Bestandteil des Deals und gilt als Gegenleistung für den rabattierten Preis. Ein Verzicht ist nur bei regulärer Preisstruktur oder gesondertem Rahmenvertrag möglich.